Sie interessieren sich für eine Kleingartenparzelle?

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und unterliegen dem Vereinsrecht und insbesondere dem Kleingartengesetz und natürlich unserer Satzung und der Gartenordnung.

Das bedeutet, die Parzellen müssen kleingärtnerisch genutzt werden. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben inzwischen die „Drittelregelung“ vorgegeben. Das heißt, mindestens 1/3 der Fläche ist dem Anbau von Gemüse und Obst zur Selbstversorgung vorbehalten. Mehr geht immer, aber ein gewerbsmäßiger Anbau ist unzulässig.

Sie müssen Mitglied in unserem Verein werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich 75,00 €

Nach Erwerb der Mitgliedschaft können Sie, mit Zustimmung des Vorstandes, einen Unterpachtvertrag abschließen. Die Pacht richtet sich nach der Größe der Parzelle und anteilig kommen noch die Gemeinschaftsflächen hinzu. Sie müssen mit einem jährlichem Pachtpreis von 95,00 bis 105,00 € rechnen. Der Pachtvertrag wird auf Dauer abgeschlossen und unterliegt den Kündigungsfristen nach unserer Satzung, siehe auch Vereinsdokumente.

Unserer Anlage gehört zum Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e. V. . Dieser handelt den Pachtpreis mit der Stadt Lübeck aus, welcher dann für einen bestimmten Zeitraum verbindlich bleibt.

Falls eine Laube auf der Parzelle steht, sind Sie verpflichtet, diese zu versichern und instand zu halten. Unsere Gruppengrundversicherung beträgt mindestens 35,00 € und richtet sich nach dem Wert und Inhalt der Laube - weitere Versicherungsinformationen hierzu finden Sie unter der Serviceseite zu Versicherungen des Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e. V.

Einmalig verlangen wir eine Aufnahme/Umschreibungsgebühr von 40,00 €. Außerdem müssen Sie bei Abschluss des Pachtvertrages eine Kaution von 150 € hinterlegen.

Alle Beträge müssen direkt an den Verein gezahlt werden und sind immer fällig zum 01.10. für das Folgejahr.

In unserer Anlage gibt es kein fließendes Wasser und auch keine Stromversorgung.

Wir haben einen ehrenamtlichen Vorstand und Obleute.

Unsere Anlage wird durch alle Mitglieder gepflegt. Dafür sind jährlich Pflichtstunden angesetzt, zurzeit sind dies 6 Stunden pro Parzelle, und werden durch Termine bekanntgegeben. Mitglieder, die diese nicht leisten, müssen als Ausgleich 15,00 € je nicht geleistete Pflichtstunde zahlen.

Das Ziel des Kleingarten ist die kleingärtnerische Nutzung und Erholung. Das kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn alle gemeinschaftlich zusammenarbeiten, aufeinander Rücksicht nehmen und sich an die aufgestellten Regeln halten. Der Rahmen hierfür ist u. a. die Gartenordnung, sie ist Bestandteil unserer Satzung.

Insbesondere die Regeln zu Motorlaufzeiten und Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten.

Ferner ist jegliche Nutzung von Feuerschalen, Feuerkörben und Feuer im Allgemeinen strengstens untersagt, da es in Kleingartenanlagen durch außer Kontrolle geratene Feuer immer wieder zu Bränden kommt, bei denen nicht selten auch die Nachbarparzellen betroffen sind. Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die Nutzung offener Feuer in Gartenhütten und Gewächshäusern verboten ist. Auch bitte niemals einen Grill mit restglühender Kohle in die Hütte stellen oder gar in der Hütte grillen; durch glühende Kohlen und der damit einhergehenden CO Emission und anderer toxischer Gase besteht Lebensgefahr!

Ein umsichtiges Grillen im Freien ist natürlich erlaubt. 

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie demnächst als Bewerber*in oder als Vereinsmitglied in unserem Kreis der Kleingärtner*innen begrüßen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

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