Die Pflege der Hecken und der angrenzenden Wege obliegt dem jeweiligen Gartenpächter*in.
Bei mangelhafter Pflege oder Verunkrautung kann dieser/diese dafür haftbar gemacht werden, und muss die entstehenden Kosten dem Verein ersetzen.
Brut und Setzzeit: 15.03. - 15.07. Bitte beachten!
Die Zeichnung ist ein Anhalt. So muss jede Hecke geschnitten und in Form gehalten werden
Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. In den Hecken und Gebüschen brüten zahlreiche Vogelarten, bitte beachtet bei Euren Heckenschnitt die Brut- und Setzzeit. Diese sind vom 15.03. bis 15.07.
An Samstagen, während der Gemeinschaftsarbeit kann der Heckenschnitt in die Parzelle 119 (Kompostgarten) gebracht werden.
Baum- und Strauchschnitt muss jeder Pächter*in selbst entsorgen.
Mit freundlichen Grüßen,