Motorlaufzeiten und Ruhezeiten

Wir informieren zu Motorlaufzeiten und Ruhezeiten

An Sonn- und Feiertagen vom 01. Januar bis 31. Dezember ist durchgängig Ruhezeit.

In dieser Zeit ist jegliche Form von Gartenarbeit mit Motorgeräten zu unterlassen.

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

ab dem 1. Mai bis zum 30. September gelten wieder die regulären Motorlaufzeiten und Ruhezeiten

Ruhezeiten

- Montag bis Freitag von 13:00 bis 15:00 Uhr

- Samstag ab 13 Uhr

Motorlaufzeiten

- Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr

- Samstag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Hinweis zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV Geräte und Maschinen

Spezielle Regelungen bestehen für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen (europäisches Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. Diese dürfen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Euer Vorstand

im April 2023