- Rubrik Gärten
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Feuerverbot
Wir informieren!
Jegliche Nutzung von Feuerschalen, Feuerkörben, Lagerfeuer und Feuer im Allgemeinen ist strengstens untersagt !
Jüngst wurde die Feuerwehr alarmiert, weil ein/e Gartenfreund_in in der Parzelle ein Feuer machte und dadurch auch starker Qualm entstand (evtl. wurden Gartenabfälle verbrannt). Durch aufmerksame Nachbarn, die die Feuerwehr alarmierten, konnte ein noch größerer Schaden verhindert werden – das war ein großes Glück !
Ein offenes Feuer im Garten ist sehr gefährlich. Dazu zählt neben Feuerschalen, Feuerkörben, Lagerfeuer auch das Verbrennen von Gartenabfällen.
Es kommt durch außer Kontrolle geratene Feuer immer wieder zu Bränden, bei denen nicht selten auch die Nachbarparzellen betroffen sind. Zudem weisen wir darauf hin, dass die Nutzung offener Feuer in Gartenlauben und Gewächshäusern ebenfalls verboten ist.
Auch bitte niemals einen Grill mit restglühender Kohle in die Laube stellen oder gar in der Laube grillen.
Bitte lasst euren Grill nie unbeaufsichtigt. Glühende Kohle etc. kann durch einen Windstoß umherwirbeln und so können u.a. trockene Äste Feuer fangen.
Denkt bitte daran, dass durch den Klimawandel unsere Umgebung immer trockener wird !
Ein umsichtiges Grillen im Freien ist natürlich erlaubt.
Auch das Feuer-Machen zur Vernichtung von pflanzlichen Abfällen ist verboten. Nicht nur wegen der Brandgefahr, sondern auch, weil giftige Gase entstehen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir den Einsatz der Feuerwehr und den damit einhergehenden Schaden d. Verursacher_in in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
im März 2025