Rubrik Gärten

Es sind immer mal wieder freie Gärten zu verpachten, bei Interesse nutzen Sie gerne unser Kontaktformular

Die Verpachtung von Parzellen erfolgt ausschließlich durch den Vorstand. Bitte setzen Sie sich vor Vertragsabschlüssen mit dem Vorpächter oder zu Abstandszahlungen an den Vorpächter mit dem Vorstand des Kleingärtnervereins in Verbindung. Sie ersparen sich und dem Vorstand möglicherweise viel Ärger.

Wir informieren!

Jegliche Nutzung von Feuerschalen, Feuerkörben, Lagerfeuer und Feuer im Allgemeinen ist strengstens untersagt !

Jüngst wurde die Feuerwehr alarmiert, weil ein/e Gartenfreund_in in der Parzelle ein Feuer machte und dadurch auch starker Qualm entstand (evtl. wurden Gartenabfälle verbrannt). Durch aufmerksame Nachbarn, die die Feuerwehr alarmierten, konnte ein noch größerer Schaden verhindert werden – das war ein großes Glück !

Ein offenes Feuer im Garten ist sehr gefährlich. Dazu zählt neben Feuerschalen, Feuerkörben, Lagerfeuer auch das Verbrennen von Gartenabfällen.

Es kommt durch außer Kontrolle geratene Feuer immer wieder zu Bränden, bei denen nicht selten auch die Nachbarparzellen betroffen sind. Zudem weisen wir darauf hin, dass die Nutzung offener Feuer in Gartenlauben und Gewächshäusern ebenfalls verboten ist.

Auch bitte niemals einen Grill mit restglühender Kohle in die Laube stellen oder gar in der Laube grillen.

Bitte lasst euren Grill nie unbeaufsichtigt. Glühende Kohle etc. kann durch einen Windstoß umherwirbeln und so können u.a. trockene Äste Feuer fangen.

Denkt bitte daran, dass durch den Klimawandel unsere Umgebung immer trockener wird !

Ein umsichtiges Grillen im Freien ist natürlich erlaubt.

Auch das Feuer-Machen zur Vernichtung von pflanzlichen Abfällen ist verboten. Nicht nur wegen der Brandgefahr, sondern auch, weil giftige Gase entstehen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir den Einsatz der Feuerwehr und den damit einhergehenden Schaden d. Verursacher_in in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Euer Vorstand

im März 2025

 

Leider haben wir mehrere Leergärten, die wir durch die allgemeine Gemeinschaftsarbeit nicht in einen anschaulichen Zustand bekommen, um sie dann verpachten zu können.

Im letzten Jahr hatten wir schon einige Paten, welches gut funktionierte.

Deshalb suchen wir wieder Paten, welche bei freier Zeiteinteilung einen Leergarten das ganze Jahr über betreuen und die Vegetation im Zaum halten. Es dürfen auch mehrere Paten sein, die einen Leergarten betreuen.

Falls Gartenfreunde Interesse haben sprecht bitte eure Obleute an.

Andreas Heske, Parzelle 59/60, Mobil: 0176 26040007

Christian Heyner, Parzelle 128/129, Mobil: 0163 6287065

Jens Möller, Parzelle 172, Mobil: 0177 1696341

 

Mit freundlichen Grüßen,

Euer Vorstand

im März 2025

Wir bieten Ihnen Gärten zur Pacht im Rahmen des Kleingartengesetzes und unserer Vereinssatzung an.

Aufgrund der großen Nachfrage sind zurzeit nur noch wenige leerstehende Gartenparzellen zu verpachten.

Trotzdem könnte Ihr zukünftiger Garten dabei sein, sofern Sie einen höheren Beitrag an Eigenleistung erbringen möchten.  

Sprechen Sie uns bei Interesse gerne in unseren Sprechstunden an oder nutzen unser Kontaktformular.

Dann können wir selbstverständlich einen Termin zu Besichtigungen und Optionen zur Pacht und Pachtbereitstellung vereinbaren.

Wir würden uns freuen Sie kennenzulernen.

Der Vorstand

Naturerlebnis Schrebergarten

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