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Gemeinschaftsarbeit 2022
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!
nach unserer Satzung ist jede Pächterin und jeder Pächter pro Parzelle verpflichtet, 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Die Arbeiten werden, nach Abstimmung mit dem Vorstand, durch unsere Obleute an festgelegten Terminen eingeteilt.
Eine Abweichung von den Terminen ist nur mit der Zustimmung des Vorstandes möglich.
Bitte denkt daran: Wer keine Gemeinschaftsarbeit geleistet hat, muss spätestens im Dezember den Ausgleichsbetrag in Höhe von 90,00 € bezahlen. Wir werden den Betrag bereits auf Eurer Pachtrechnung im September ausweisen.
Wir bieten folgende Termine in 2022 an, die Gemeinschaftsarbeit findet hierbei von 9:00 bis 12 Uhr statt: