Wir sind ein gemeinnütziger Verein und unterliegen dem Vereinsrecht und insbesondere dem Kleingartengesetz und natürlich unserer Satzung und der Gartenordnung.
Das bedeutet, die Parzellen müssen kleingärtnerisch genutzt werden. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben inzwischen die „Drittelregelung“ vorgegeben. Das heißt, mindestens 1/3 der Fläche ist dem Anbau von Gemüse und Obst zur Selbstversorgung vorbehalten. Mehr geht immer, aber ein gewerbsmäßiger Anbau ist unzulässig.
Sie müssen Mitglied in unserem Verein werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich 75,00 €
Nach Erwerb der Mitgliedschaft können Sie, mit Zustimmung des Vorstandes, einen Unterpachtvertrag abschließen. Die Pacht richtet sich nach der Größe der Parzelle und anteilig kommen noch die Gemeinschaftsflächen hinzu. Sie müssen mit einem jährlichem Pachtpreis von 95,00 bis 105,00 € rechnen. Der Pachtvertrag wird auf Dauer abgeschlossen und unterliegt den Kündigungsfristen nach unserer Satzung, siehe auch Vereinsdokumente.
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